Energieausweis ist Pflicht
Die neue Energieeinsparverordnung „EnEV“ 2014 ist seit dem 01.05.2014 wirksam. In Immobilienanzeigen müssen die Angaben zum energetischen Kennwert gemacht werden. Wer als Verkäufer oder Vermieter diese Werte schuldig bleibt, muss laut Gesetz mit Bußgeldern bis zu 15.000,- Euro rechnen.
Damit Sie als unser Kunde nicht in diese Haftung kommen, lassen wir für Sie gerne einen Energieausweis durch einen Energieberater erstellen. Die Pflichtangaben wie Energieverbrauchswert, Heizungsart, Energieträger, und ab 1.5.2014 der Energiekennwert (Klassen A+ bis H) müssen in der Immobilienanzeige genannt werden.
Für Verkäufer kostenlos
Diese Leistung ist für Immobilienverkäufer selbstverständlich kostenlos und dient als professionelle Grundlage für den Verkauf Ihrer Immobilie.
Ausschnitt Energieausweis
Geprüfter EnergieWert-Experte®
René Thonhauser