Angaben aus dem Energieausweis sind ab 1.5.2014 in Immobilienanzeigen Pflicht

Die neue Energieeinsparverordnung “EnEV” 2014 tritt ab 1.5.2014 in Kraft. In Immobilienanzeigen müssen die Angaben zum energetischem Kennwert gemacht werden. Wer als Verkäufer oder Vermieter diese Werte schuldig bleibt, muss laut Gesetz mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro rechnen.

Damit Sie als unser Kunde nicht in diese Haftung kommen, erstellen wir für die von uns angebotenen Immobilien, für Sie gerne einen Energieausweis. Die Pflichtangaben wie Energieerbrauchswert, Heizungsart, Energieträger, und ab 1.5.2014 der Energiekennwert (Klassen A+ bis H) müssen in der Immobilienanzeige genannt werden.

Hier können Sie den Artikel dazu bei Immowelt lesen.